Ja, ab dem 15. Januar 2025 wird das E-ING, die elektronische Registrierung von Immobilien, eingeführt. Das Hauptziel der neuen Plattform ist die Verkürzung der Bearbeitungszeit von Grundbuchverfahren und die Optimierung der Abläufe durch die Einführung einer moderneren Struktur.
Einige der Dinge, die Sie bereits über das System wissen:
– die derzeitige papierbasierte Verwaltung wird durch eine elektronische Verwaltung ersetzt und das Register selbst wird elektronisch
– die Anträge werden nicht mehr von den Mitarbeitern des Grundbuchamtes bearbeitet, sondern von dem gesetzlichen Vertreter, der den Antragsteller vertritt
– Das elektronische Register wird mit anderen öffentlichen Registern verknüpft und seine Daten werden automatisch aktualisiert.
– die Vollmacht zur Eintragung des Eigentums muss auf einem speziellen Formular erstellt werden, das durch das Anbringen einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur auf der Grundlage eines qualifizierten oder qualifizierten Zertifikats oder durch einen AVDH-Dienst authentifiziert werden muss
– einige Anträge können vom Grundbuchamt im Rahmen eines automatischen Entscheidungsverfahrens bearbeitet werden, so dass der Titel des Käufers innerhalb einer Stunde eingetragen werden kann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind
– von nun an werden nur noch der Name und die Adresse des Inhabers der Eigentumsurkunde in größerem Umfang verfügbar sein