– Förderform, die ab dem 03.06.2024 verfügbar ist und bis zum 31.12.2025 beantragt werden kann. Sollte das verfügbare Budget jedoch vor Ablauf der Frist erschöpft sein, endet es früher.
– Insgesamt steht ein Budget von 108 Milliarden Forint zur Verfügung, aus dem der Staat die nicht rückzahlbaren Zuschüsse und die zinsfreien Kredite finanziert.
– Das maximale Budget für die Investition beträgt 7 Millionen Forint, wobei die gesamte Wohnungsrenovierungsförderung zusammen mit dem Eigenanteil höchstens 85,7 % betragen kann. Dies bedeutet, dass der Unterstützungsbetrag zwischen mindestens 2,5 Millionen und maximal 6 Millionen Forint in variablen Anteilen aus zinsfreien Krediten und nicht rückzahlbaren Zuschüssen besteht.
– Der Mindestbetrag des Eigenanteils beträgt 1 Million Forint.
– Die beantragbare, nicht rückzahlbare staatliche Unterstützung beträgt je nach Bezirk zwischen 2,5 und 3,5 Millionen Forint.
– Ziel ist die Förderung der energetischen Modernisierung von Einfamilienhäusern, die vor dem 31.12.1990 erbaut wurden und die regelmäßig bewohnt sind.
– Kann für Immobilien beantragt werden, die der Antragsteller spätestens seit dem 1. Mai 2024 regelmäßig bewohnt und die im Grundbuch als innerörtliches, außerörtliches, Wochenendhaus, freistehendes Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Doppelhaus eingetragen sind.
– Die Unterstützung kann nur einmal für dasselbe Grundstück beantragt werden, ebenso kann eine bestimmte Privatperson nur einmal von der Förderung profitieren.
– Folgendes kann aus der Förderung finanziert werden: die Wärmedämmung der äußeren Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern und Türen, die Modernisierung des Warmwassersystems, die Verbesserung der Heizungsanlage mit einem hocheffizienten Kessel, einschließlich des dazugehörigen Schornsteininnenrohrs und der entsprechenden Wärmeabgabesysteme.
– Grundvoraussetzung ist, dass die Renovierung eine Energieverbrauchsreduktion von mindestens 30 % im Vergleich zum Ausgangszustand erzielt.
– Für die Materialkosten sowie die Arbeitskosten müssen Rechnungen eingereicht werden, sodass selbst durchgeführte Arbeiten nicht abgerechnet werden können.
– Der Fertigstellungstermin für die Ausführung beträgt 24 Monate und kann einmal um 6 Monate verlängert werden.
– Die Anmeldung für das Programm und die Antragstellung sind an den MFB-Standorten (OTP Bank, MBH Bank, Gránit Bank) möglich. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Wie kannst du die Energieeinsparung nachweisen? Vor und nach der Investition muss ein energetisches Gutachten erstellt werden, mit dessen Hilfe die Ergebnisse der Modernisierung eindeutig nachgewiesen werden können. (Ich kann dir dabei über meinen kooperierenden Partner helfen. Kontaktiere mich, und wir vereinbaren einen Termin.)
Die im Beitrag beschriebenen Informationen dienen allgemeinen Informationen; die Bedingungen sind nicht vollständig aufgeführt. Zögere nicht, mich bezüglich der detaillierten Regelungen zu kontaktieren, oder wende dich an die MFB-Standorte, wo die Interessierten umfassend informiert werden.